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Auto R134A Kältemittel Befüllung durch Techniker

Produktinformationen "Auto R134A Kältemittel Befüllung durch Techniker"

Nachfüll-Service der Klimaanlage Kühlflüssigkeit im Auto.  KFZ Klimaanlagen haben einen Kühlmittelverlust von ca. 0.1 Liter pro Jahr (Durch Diffundierung bei den Schläuchen)

Bezeichnung: Nachfüll-Service der Auto Kfz Klimaanlage 
Hersteller: Diverse
Einsatz: Kühlerflüssigkeit für Auto Klimaanlage
GAS: R134A (Tetrafluorethan)
Reinheit: >99%
Beinhaltet: Techniker Einsatz bei einem unserer Shops so wie Kältemittel R134A
Termin: Der Einsatz ist nur nach erfolgter Terminvereinbarung möglich.

ACHTUNG: Sie erwerben den Befüllungsservice mit R134A und keine R134A Gas

Info: Dieses System und das Verfahren ist nur zum Nachfüllen intakter Klimasysteme geeignet.
Die Kühlmittelmenge nimmt kontinuierlich ab,  da das Kühlmittel minimal durch die Schläuche diffundiert. (Kühlmittelverlust von ca. 0.1 Liter pro Jahr). Das gesamte Kühlsystem hat bei Fahrzeugen hat ca. 750ml Kühlmittel plus ca. 120ml Schmieröl VDL100 (Muss nicht nachgefüllt werden)  
Nicht im Service inbegriffen: Wenn der Druck des Kühlsystems nicht vorhanden ist, so muss das Leck gefunden und das Leck repariert werden. Dann muss das Kühlsystem geleert werden. Das System muss mit einer Vakuumpumpe  geleert werden. Die Befüllung muss mit Kühlmittel R134A und mit Schmieröl VDL100 erfolgen.

In der Schweiz und in den meisten Europäischen Ländern ist für den Umgang mit Kältemitteln eine Fachbewilligung notwendig. Das verunmöglichte es uns die Kältemittel direkt  zu verkaufen.
Link zum Bafu
Auszug Bafu - Tätigkeiten, welche einer Fachbewilligung bedürfen
Die folgenden Tätigkeiten dürfen beruflich oder gewerblich nur von natürlichen Personen mit einer entsprechenden Fachbewilligung oder als gleichwertig anerkannten Qualifikation oder unter Anleitung solcher Personen ausgeübt werden (Fachbewilligung nach VFB-K.) (Art7 Abs1 b ChemRRV):
    1. das Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen,
        die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen,
   2. das Entsorgen von Kältemitteln als Sonderabfall.

Es gibt zwei unterschiedliche Bewilligungen (1. Kfz (Auto, 2. Gewerbliche Kälteanlagen)

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